Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen im Vereinigten Königreich
Am 5. Mai 2025 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) auf Vorschlag der EU-Kommission einer Verlängerung des Angemessenheitsbeschlusses für das Vereinigte Königreich bis zum 27. Dezember 2025 zugestimmt. Der ursprüngliche Angemessenheitsbeschluss ist bis zum 27. Juni 2025 befristet. Die Verlängerung ermöglicht die Übertragung von personenbezogenen Daten an Unternehmen im Vereinigten Königreich bis mindestens zum 27. Dezember 2025, ohne dass zusätzliche Anforderungen an Drittlands-Transfers gestellt werden.
Datenschutzrecht in UK
Die EU-Kommission wird in der Zwischenzeit eine Analyse und Prüfung der Entwicklungen des Datenschutzrechts in UK vornehmen. Im Oktober 2024 hat die britische Regierung mittels „Data Use and Access Bill“ ein neues Gesetz eingeführt, das die bisherigen Regelungen zum Datenschutz ändern wird. Nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes wird die EU-Kommission eine Prüfung vornehmen, um festzustellen, ob durch dieses Gesetz weiterhin ein angemessenes Datenschutzniveau im Vergleich zur EU gewährleistet ist.
Fazit
Im Sinne der Rechtssicherheit ist zu hoffen, dass die britische Regierung das neue Gesetz so gestaltet, dass ein unkomplizierter Transfer von personenbezogenen Daten von EU-Unternehmen ins Vereinigte Königreich weiterhin möglich ist.